Einzelunterricht

14 tägich

€61,50

pro Monat
  • 60 min.
  • 14 tägig
  • Wöchentlich

    €120

    pro Monat
  • 60 min.
  • wöchentlich
  • Schnupperstunden

    60 Min. für 50 €

    flexible Einzelstunde

    60 Min. für 50 €

    Meine Konditionen

    Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Harmonie Kunterbunt e.V.
    Auszüge siehe unten.

    Die Unterrichtsbeiträge werden monatlich nach Absprache per Dauerauftrag bzw. per Lastschrift entrichtet.

    60 Min Einzelunterricht 14-tägig € 61,50/Monat
    45 Min Einzelunterricht wöchentl. € 89,00/Monat
    60 Min Einzelunterricht wöchentl. € 112,00/Monat
    60 Min Einzelunterricht Schnupperstunde € 50,00/h
    60 Min Einzelunterricht flexibel € 50,00/h

    Wenn Sie sich oder Ihr Kind vom Musikunterricht abmelden möchten, ist die Lehrerin bzw. der Lehrer mindestens zwei Monate vorher schriftlich zu benachrichtigen. Die Abmeldung tritt zu Monatsende in Kraft. Eine Abmeldung eines Kindes bedeutet oft eine neue Planung für den Gruppenunterricht: Eine Verkleinerung der Gruppe kann eine Gebührenerhöhung für die verbliebenen Schülerinnen und Schüler der Gruppe zur Folge haben. (siehe Gebührenordnung).
    In den hessischen Schulferien, an Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte, die sich auf ein Schuljahr inkl. Ferien beziehen. Diese wurden auf einen Monatsbetrag umgerechnet. Die Entgelte sind monatlich zu zahlen.
    Lehrer: Maximal 3mal jährlich darf der Unterricht wegen Krankheit bzw. wegen Fortbildung seitens der Lehrkraft ausfallen. Alle weiteren Ausfallstunden werden entweder nachgeholt oder finanziell ausgeglichen. Bei längerer Krankheitsdauer der Lehrerin bzw. des Lehrers bemühen wir uns, eine entsprechende Vertretung zu finden.
    Schüler/In: Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler zum Zeitpunkt des Unterrichts erkrankt bzw. anders verhindert, kann der Unterricht in der Regel nicht nachgeholt werden. Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler längere Zeit krank oder aus anderen Gründen verhindert sein, ist eine „individuelle Härtefallregelung“ möglich.
    Studenten haben die Möglichkeit, wenn Unterrichtsstunden in der vorlesungsfreien Zeit nicht wahrgenommen werden können, nach vorheriger Absprache diese Unterrichtsstunden zu verlegen, sodass sie nicht entfallen.
    2 Schüler: je 5%
    3 Schüler:: je 10%
    4 Schüler: und mehr: je 15%
    Es wäre schade, wenn aus finanziellen Gründen der Musikunterricht für Sie oder ihr Kind nicht möglich ist. Bei Schwierigkeiten lassen sich oft individuelle Möglichkeiten finden. Bitte sprechen Sie den Lehrer / dir Lehrerin an.